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Vom Glühweinstand direkt zur MPU… winterliche Sünden im Straßenverkehr und wie sie zu vermeiden sind

Nach dem Feierabend mit den Kollegen noch einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trinken… und dann werden aus einem auch schnell mal zwei. Schließlich ist es so gemütlich und gesellig – und man hat das ganze Jahr darauf gewartet, sich wieder von Weihnachtsmusik, Räucherstäbchen und Lebkuchenduft einlullen zu lassen. Im dümmsten Fall kann das aber heißen, dass Sie statt Weihnachtsgeschenken ein sattes Bußgeld erwartet. Und eine MPU im neuen Jahr.

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Wer seinen Glühwein mit gutem Gewissen genießen möchte, sollte also besser gleich den Bus oder das Taxi nehmen. Denn Glühwein ist noch ein bisschen tückischer als ein klassisches Feierabendbier oder ein Glas Wein. Durch die Wärme geht der Alkohol noch viel schneller ins Blut. Bereits ein durchschnittlicher 80-Kilo-Mann hat nach einem Becher mehr als 0,3 Promille im Blut. Eine Frau sogar um die 0,5 Promille. Wer bereits Punkte in Flensburg hat, riskiert also nicht nur seine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer – sondern auch seinen Führerschein.

Hält Sie die Polizei nach der Weihnachtsmarkttour mit mehr als 0,5 Promillie an, droht Ihnen mindestens ein einmonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 500 Euro. Weihnachtsgeschenke dürften damit in diesem Jahr also eher knapp ausfallen. Obendrauf kommen noch zwei Punkte, die erst nach fünf Jahren wieder von Ihrem Konto verschwinden. Noch kritischer wird es, wenn Sie einen Unfall bauen oder andere gefährden. Schon ab 0,3 Promille – also nach einem Glas Glühwein – können Sie dadurch Ihren Führerschein verlieren. Neben drei Punkten droht dazu ein hohes Bußgeld, theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe.

Aber auch andere Wintersünden im Straßenverkehr können teuer werden: Sind Sie bei Frost und Glätte ohne Winterreifen unterwegs, kostet Sie das 60 Euro und Sie kassieren 1 Punkt in Flensburg. Außerdem werden Temposünden bei Schneefall und Sicht unter 50 Metern strenger geahndet als in den Sommermonaten. Wer im Schneegestöber außerorts ohne Abblendlicht unterwegs ist, kassiert zudem schnell einen weiteren Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Keine Punkte, dafür aber Bußgeld, gibt’s für die „kleineren“ Wintersünden in Straßenverkehr: Wer zu faul ist, sein Kennzeichen von Schnee und Eis zu befreien zahlt 5 Euro. Wer sein Auto aus Bequemlichkeit erst warmlaufen lässt oder vorm Start nur ein kleines Guckloch in die Frontscheibe kratzt muss 10 Euro berappen. Und wer mit Schnee auf dem Autodach losfährt, muss mit einem Bußgeld von immerhin 25 Euro rechnen.

Also gilt spätestens jetzt im Advent: Allerhöchste Zeit das Auto winterfest zu machen und Eiskratzer, dicke Decken, Startkabel und Co einpacken. Und wenn zum Feierabend der Besuch auf dem Weihnachtsmarkt ansteht, lassen Sie das Auto lieber gleich stehen und suchen sich einen Chauffeur.

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